Von der Wegwerfgesellschaft zum Wertstoffmanagement

Einkauf kann mit der Verwertung von Reststoffen zum Profitcenter werden

Im Dezember dieses Jahres wird ein neues Kreislauf-wirtschaftsgesetz in Kraft treten. Das zwingt auch den strategischen Einkauf dazu, sich mit Materialgruppenkonzepten und Abfallverwertung auseinanderzusetzen.

Momentan gibt es einen Arbeitsentwurf (KrWG-E) aus dem Februar 2010. Insofern ist es fraglich, ob es bei dem Termin im Dezember bleiben wird oder das Gesetz erst im Frühjahr 2011 in Kraft treten kann. Eine erste Änderung wird es beim Namen geben. Aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Die erste wesentliche substantielle Änderung findet sich in § 3 Abs. 1: „Abfälle im Sinne des Gesetzes sind alle Stoffe und Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.“ Gegenüber dem bisherigen Recht entfällt die Beschränkung auf „bewegliche Sachen“. Es gibt allerdings einen Anwendungsausschluss für Böden, einschließlich nicht ausgehobener, kontaminierter Böden und dauerhaft mit dem Boden verbundener Gebäude. Wird jedoch ein Bagger bestellt, der die Böden aushebt und ein Lkw, der die Böden an einen anderen Ort bringen soll, fällt der Boden unter den Abfallbegriff.

Zukünftig wird bei der Abfallverwertung noch genauer hingeschaut. Die Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf ist Pflicht.

Die Liste der Abfallgruppen in Anhang I zum KrW-/AbfG, der sogenannte Q-Gruppenkatalog, entfällt. Wichtig für die weitere Behandlung ist die Frage, ob es sich um ein Nebenprodukt oder um einen Abfall handelt (§ 4 Abs. 2 KrWG-E). So ist zum Beispiel der Anguss, der beim Kunststoffspritzguss anfällt, neu granuliert und wieder als Rohstoff in den Prozess eingeschleust wird, ist ein Nebenprodukt, kein Abfall. Von Bedeutung ist auch die Regelung, wann ein Stoff nicht mehr als Abfall betrachtet wird und somit nicht mehr den Regelungen des Abfallrechts unterliegt. Dies ist wichtig für die Art der Vermarktung und für den Transport. Beispielsweise sind hier die Aufbereitung von Glas, Kunststoffen und Metallen aus der Produktion, die Aufbereitung gebrauchter Stoffe und Gegenstände wie Alttextilien und Kfz-Teile oder die Verarbeitung und Aufbringung landwirtschaftlicher Abfälle und Klärschlamm betroffen. Hier sind die Regelungen des Gesetzentwurfes noch interpretationsbedürftig  und sollen später durch Rechtsverordnung konkretisiert werden.

Die Entsorgung von Schrott kann Unternehmen zusätzliche Einnahmen bringen, wenn die Reststoffe wieder verkauft werden.

Gegenüber dem bisherigen Recht wird die bisherige dreistufige Abfallhierarchie erweitert. Die Vermeidung bleibt an erster Stelle der Zielhierarchie. Der Vorrang der Verwertung gegenüber der Beseitigung wird gestärkt (§ 7 Abs. 2 KrWG-E). Ausnahmen zugunsten der Beseitigung bestehen, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt durch die Beseitigung besser gewährleistet wird, wenn die technische Möglichkeit und die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Verwertung nicht gegeben sind (hier bestehen allerdings hohe Hürden) und für Abfälle, die unmittelbar und üblicherweise durch Maßnahmen der Forschung anfallen. Ging es in der Vergangenheit vorrangig darum, Abfälle kostengünstig zu entsorgen, entwickelt sich die Entsorgung im Unternehmen mehr und mehr zu Profitcentern, die Wertstoffe zum Nutzen des Unternehmens vermarkten. Bei Metallschrotten war es schon immer so, dass diese zu einem Marktpreis an Händler verkauft und von diesen wieder in den Kreislauf der Metallerzeuger und Gießereien eingeschleust wurden. Auch Papier und Pappe, Folien, Kunststoffabfälle landen wieder als Rohstoffe in der Produktion.
Der Einkauf hat in diesem Konzert innerhalb des Unternehmens in der Vergangenheit oftmals nur eine Nebenrolle gespielt. Erst die Wandlung des Einkaufs zu einer strategischen Abteilung und die Einführung von Materialgruppenkonzepten und die dadurch geschaffene Transparenz der indirekten Kosten haben auch die betriebliche Abfallwirtschaft in den Fokus des Einkaufs gerückt. Abfallbeauftragte müssen die Mitwirkung des Einkaufs bei Ausschreibungen und Lieferantenauswahl auch im Bereich der Abfallwirtschaft akzeptieren. Die Ergebnisse sind jedoch von unterschiedlichen Zielen beeinflusst. Der Einkauf möchte Kosten senken, die Abfallbeauftragte seine bewährten Lieferanten beauftragen. Auch rechtliche Regeln können dem Einsparziel des Einkaufs entgegenwirken. Gefordert ist ein ganzheitliches Denken, dass ein Zusammenführen der Stärken des Einkaufs und der Stärken des Abfallbeauftragten beinhaltet. Im Rahmen der Umweltzertifizierung müssen die Lieferanten mit einbezogen werden. Wie und von wem werden umweltgefährdete Stoffe beschafft? Inwieweit spielen Umweltschutzaspekte bei der Lieferantenauswahl eine Rolle?

Nachhaltiges Materialmanagement ist ein Ansatzpunkt nachhaltiger Kostensenkung. Jedes Kilogramm weniger Kupfer, Aluminium, Titan führt zu einer direkten Erhöhung der Deckungsbeiträge. Wird bei einem Einkaufsvolumen von 1 Mio. Euro 5 % Verschnitt oder nicht mehr genutzter Abfall produziert, bedeutet dies, das 50 000 Euro weggeschmissen werden. Kann diese Quote nur um 1 % gesenkt werden, bedeutet dies eine Ersparnis von 10 000 Euro. Mit dem ganzheitlichen Ansatz einer integrierten Produktpolitik ist es aber möglich, die Umweltauswirkungen von Produkten zu begrenzen. Ein tiefes Produktverständnis ist die Voraussetzung. 80 % aller Produktentscheidungen fallen bereits in der Phase der Produktentwicklung. Kosten, die hier geplant werden, lassen sich in späteren Phasen des Produktlebenszyklus nicht wieder korrigieren.

Die Auswahl der Produktstoffinhalte, der Einsatz von Gefahrstoffen, die Anzahl unterschiedlicher Typen und Teile, der Materialverbrauch, Energie und Wasserverbrauch in der Nutzungsphase, Montage und Demontage, Rücknahme und mögliche Wiederverwendung von gebrauchten Produkten und Produktteilen bestimmen letztlich die Kosten des Produkts. Wichtig ist, die „Umweltkosten“ der Produkte zu kennen. In der Herstellungsphase sind dies vor allem die Reststoffkosten, die sich je nach Branche zwischen 5 % und 15 % der Fertigungskosten bewegen. Für elektronische Produkte ergibt sich im Durchschnitte eine Materialbilanz, dass 40 % der eingesetzten Materialien und Betriebsstoffe im Abfall landen.

Für nicht vermeidbare Abfälle bietet sich der Aufbau eines Wertstoffmanagements an. Der Einkauf sollte im Zusammenhang mit dem Abfallbeauftragten ein Konzept erstellen, dass die Verwertung von Reststoffen zum Profitcenter wird. Dabei sollte natürlich nicht allein das Augenmerk auf den Metallabfällen liegen. Auch die anderen Fraktionen wie Holz, Papier, Sonderabfälle, Restmüll müssen einbezogen werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wird zunächst ermittelt, welche Fraktionen in welchen Mengen und in welchem Rhythmus anfallen. Dann werden die entsprechenden Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten ermittelt und mögliche Marktpreise ermittelt. Einerseits die potenziellen Erlöse für Wertstoffe wie Metalle, Papier, Glas, Kunststoffe und Holz als auch die Preise für die Entsorgung von Restmüll  und Sonderabfällen.

Liegen die Daten vor, kann eine Ausschreibung erfolgen, entweder nach Fraktionen getrennt oder für die Gesamtmenge, wenn es Ziel ist, nur einen Entsorger zu haben. Hat das Unternehmen verschiedene Standorte, kann auch eine Standort übergreifende Ausschreibung erfolgen. Werden mehrere Fraktionen zusammen ausgeschrieben, wird für die eingehenden Angebote eine partielle Preisanalyse durchgeführt, um letztlich die günstigste Verwertung zu erreichen und die Erlöse zu maximieren. Die erzielbaren Preise sind natürlich auch abhängig von den anfallenden Mengen, der Zahl der Transporte und der Sortenreinheit der Reststoffe. wkw


 

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